Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
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Karlheinz Gerlach Rechtsanwalt

Die Praxis lehrt, dass es häufig – sei es für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – sehr wichtig ist, sich frühzeitig objektiv über die Rechtslage beraten zu lassen. Nur so können kostenintensive Fehler vermieden werden. Beratungsbedarf besteht in allen Phasen des Arbeitslebens, sei es beim Beginn, dem Abschluss des Arbeitsvertrages, sei es bei der Frage, wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Gerlach liegt im Wirtschaftsrecht.
Im täglichen Wirtschaftsleben zeigt sich, dass meistens der im Vorteil ist, der sich bereits frühzeitig Gedanken hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung gemacht und kompetenten Rechtsrat eingeholt hat. Wenn das „Kind schon im Brunnen liegt“, können meist die gewünschten Ergebnisse nicht mehr oder nur mit erhöhtem Aufwand erzielt werden.

Darüber hinaus beschäftigt sich Herr Gerlach im Auftrag seiner Mandanten mit der Realisierung von Sicherungsrechten aller Art, vor allem dann, wenn der Schuldner in Insolvenz geraten ist.

Er ist Mitglied bei Kiwanis International, einer der weltweit größten und ältesten Servicecluborganisation.

Karriere

1998
Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht

1991
Eintritt in die Kanzlei

1991
Zulassung als Rechtsanwalt

Studium der Rechtswissenschaften

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Karlheinz Gerlach 

Karlheinz Gerlach
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Expertise
Bankrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Betriebsverfassungsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch

+49 7131 8975910
gerlach@v-g-h.de
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