Wirksame ordentliche Kündigung bei ausschweifender privater Internetnutzung ohne Abmahnung auch nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 06.05.2014 – 1 Sa 421/13 Einem Arbeitnehmer, der den Dienstrechner ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit exzessiv für seine privaten Angelegenheiten nutzt, kann auch ohne Abmahnung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit ordentlich verhaltensbedingt gekündigt werden. Der Arbeitgeber …

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