Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen Mobbings

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2014 – 8 AZR 838/13 Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings gemäß §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) kann verwirken. Allerdings genügen dafür ein bloßes „Zuwarten“ oder die …

» weiterlesen