Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nach der Verkehrsanschauung
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.2015 – 9 AZR 108/14 Ausbildende haben Auszubildenden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) eine angemessene Vergütung zu gewähren. Maßgeblich für die Angemessenheit ist die Verkehrsanschauung. Wichtigster Anhaltspunkt für diese sind die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung …