Schriftformerfordernis bei Inanspruchnahme von Elternzeit
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.05.2016 – 9 AZR 145/15 Durch ein Telefax wird die für das Elternzeitverlangen gegenüber dem Arbeitgeber gebotene Schriftlichkeit nicht gewahrt. Die Klägerin war als Rechtsanwaltsfachangestellte bei dem beklagten Rechtsanwalt beschäftigt. Dieser kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben …