Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 – 9 AZR 352/15 Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung wird auch dann kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher begründet, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt. Die Klägerin ist technische Zeichnerin. Sie war bei der Beklagten, einem Automobilunternehmen, …

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