Lohnanspruch auch bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab erstem Arbeitstag
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30.09.2016 – 9 Sa 917/16 Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei einem bestehenden Beschäftigungsverbot setzt keine vorherige Arbeitsleistung voraus. Maßgeblich ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Die Parteien haben im November 2015 ein Arbeitsverhältnis beginnend zum …