Europarecht: Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, seine Waren auf Drittplattformen wie Amazon oder eBay zu verkaufen

Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-230/16 Coty Germany GmbH / Parfümerie Akzente GmbH Ein solches Verbot, das die Wahrung der luxuriösen Ausstrahlung der betreffenden Waren bezweckt, fällt unter bestimmten Bedingungen nicht unter das Kartellverbot, da es geeignet ist, den …

» weiterlesen