Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung mit Urteil vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16 – die Befristungspraxis der Fußballvereine als Arbeitgeber der Fußballprofis bestätigt. Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 01.07.2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. …

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