Europäischer Gerichtshof: Schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen, die Schichtarbeit verrichten, die zum Teil in den Nachtstunden stattfindet, sind als Nachtarbeit leistend anzusehen und fallen unter den besonderen Schutz gegen die Risiken, die diese Arbeit beinhalten kann.

Frau I. G. C. ist als Sicherheitsbedienstete bei P. España SL beschäftigt. Im November 2014 brachte sie einen Jungen zur Welt, den sie stillte. Seit März 2015 geht Frau C. ihrer Tätigkeit in variablen achtstündigen Wechselschichten, von denen ein Teil …

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