EuGH: Zur Haftung des Anschlussinhabers bei File-Sharing-Fällen: Keine Entlastung durch unbestimmten Hinweis auf Mitnutzug des Anschlusses durch Familienangehörige
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war Die Rechtsinhaber müssen über einen wirksamen Rechtsbehelf …