Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2019 – 1 AZR 279/17 –

Abfindungen aufgrund eines Sozialplans und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleichs sind verrechenbar. Die beklagte Arbeitgeberin beschloss im März 2014, den Beschäftigungsbetrieb des Klägers stillzulegen. Über die damit verbundene Massenentlassung unterrichtete sie den Betriebsrat. Noch bevor die Betriebsparteien in einer Einigungsstelle über …

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