BVerfG: Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer Normanwendung (§ 17 VersAusglG) mit dem Grundgesetz vereinbar

Bei verfassungskonformer Anwendung ist die Regelung zur externen Teilung bestimmter Anrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge mit den Eigentumsgrundrechten der ausgleichspflichtigen und der ausgleichsberechtigten Person vereinbar. Sie wahrt dann auch die verfassungsrechtlichen Grenzen faktischer Benachteiligung von Frauen. Dafür müssen die Gerichte …

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