EuGH: Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das Transportunternehmen, das diesen Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, das ihre Lohnkosten trägt und das tatsächlich befugt ist, sie zu entlassen

Im Urteil AFMB u. a. (C-610/18), das am 16.07.2020 verkündet wurde, hat die Große Kammer des Gerichtshofs entschieden, dass im Sinne der Verordnungen Nr. 1408/71¹ und Nr. 883/2004² Arbeitgeber eines im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrers das Unternehmen ist, das diesem …

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