Die Kanzlei wurde in der jetzigen Form von mir 1987 mitbegründet.
Jeder von uns bearbeitet bestimmte Rechtsgebiete. Dadurch können wir uns gezielt und intensiv weiterbilden und gewinnen speziell in dem jeweiligen Fachbereich ständig wichtige Erfahrung hinzu.
Das heißt für uns „Kompetenz durch Spezialisierung“.
Ich bin bereits seit 1988 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Eine besondere Herausforderung bei der Beratung von Unternehmen in Belangen des Arbeitsrechts ist die kreative Gestaltung rechtlicher Verhältnisse, insbesondere von Arbeitsverträgen sowie die Gestaltung von Personalabbaumaßnahmen.
Die kompetente Beratung in meinem Rechtsgebiet wird in meinem Sinne fortgeführt durch die Kollegen Gerlach, Koch, Schöll und Halter im Arbeitsrecht und die Kollegen Hartmann und Falla im Handelsrecht.
Eberhard K. Vetter
Rechtsanwalt seit 1979
Fachanwalt für Arbeitsrecht
of counsel bis 31.01.2019
Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte PartGmbB
Kaiserstraße 23, D-74072 Heilbronn, Telefon: 07131 89759-0, Telefax: 07131 89759-99, info@v-g-h.de