Beate Dimter
Familienrecht insbesondere :
- Ehescheidung, Versorgungsausgleich und Güterrecht
- Eheverträge, insbesondere (steuerlich vorteilhafte) Gestaltungen im Familienrecht
- Patchworksituationen im Familienrecht
- Elternunterhalt, Schenkungsrückforderungsanspruch und Sozialhilferegress
Erbrecht insbesondere
- Gesetzliches und vertragliches Güterrecht im Erb- und Pflichtteilsrecht
- Lebzeitige Zuwendungen, Ausstattungen, Altersvorsorge und Wohnungsrecht
Vita
Seit Januar 2018 gehöre ich dem Beraterteam unserer Kanzlei an.
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeiten liegt seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Bereich des Familien- und Erbrechtes.
Seit dem Jahr 2013 bin ich auch Fachanwältin für Familienrecht. Trennung und Ehescheidung tangieren sehr persönliche Bereiche. Aus diesem Grunde ist es mir wichtig, in einem ersten Beratungsgespräch die mit einer Trennung einhergehenden Themen offen und vertrauensvoll zu besprechen und Lösungswege aufzuzeigen. Ich unterstütze Sie unmittelbar nach der Trennung zunächst bei Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts, des Umgangs und der elterlichen Sorge sowie der existentiellen Frage des Wohnens. Auch bei der sich häufig daran anschließenden Vermögensauseinandersetzung stehe ich Ihnen beratend und gestaltend zur Seite. Oftmals kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Entschließen Sie sich zur Ehescheidung, reiche ich den Antrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein und prüfe in Ihrem Interesse, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ordnungsgemäß ausgeglichen und Ihre Rechte im gerichtlichen Verfahren gewahrt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung im Hinblick auf vertragliche Gestaltungen im Familien- und Erbrecht. Schenkungen, Zuwendungen und Ausstattungen sollten vorab auf ihre familien- und erbrechtlichen Auswirkungen geprüft werden. Nicht nur Patchworkfamilien mit ehelichen und nichtehelichen Kindern sowie Stiefkindern benötigen bei der testamentarischen Gestaltung rechtlichen Rat, soll es im Erbfall nicht zu Problemen kommen.
Schließlich unterstütze ich Sie, wenn Ihre Eltern (pflege-)bedürftig werden. Eine wirksame Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung sind hier sehr wichtig. Es ist im Vorfeld zu prüfen, ob Ihren pflegebedürftigen Eltern Sozialleistungen zustehen, wenn diese zuhause gepflegt werden. Muss eine stationäre Pflege in einer Einrichtung erfolgen und reicht die Rente nicht zur Deckung der Heimkosten, prüfe ich das Vorgehen der Sozialhilfeträger und unterstütze Sie bei der Auskunft zu Ihrem Einkommen im Rahmen des Elternunterhalts und bei der Frage, ob Schenkungen zurückgefordert werden können und wie vorweggenommene Erbfolgeverträge zu berücksichtigen sind.

Beate Dimter
Rechtsanwältin seit 1993
Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: 07131/8975920
Email: dimter@v-g-h.de