Karlheinz Gerlach

Arbeitsrecht insbesondere:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutz
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge)
  • Betriebsverfassungsrecht

 

Zivilrecht insbesondere:

  • Sicherungsrechte wie Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung
  • Bankrecht
  • Handelsrecht
  • Führung von Aktiv- und Passivprozessen bei Verkehrsunfällen

Vita

Dem Beraterteam unserer Kanzlei gehöre ich seit 1991 an.
Seit 1998 bin ich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Praxis lehrt, dass es häufig – sei es für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – sehr wichtig ist, sich frühzeitig objektiv über die Rechtslage beraten zu lassen. Nur so können kostenintensive Fehler vermieden werden. Beratungsbedarf besteht in allen Phasen des Arbeitslebens, sei es beim Beginn, dem Abschluss des Arbeitsvertrages, sei es bei der Frage, wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Wirtschaftsrecht.
Im täglichen Wirtschaftsleben zeigt sich, dass meistens der im Vorteil ist, der sich bereits frühzeitig Gedanken hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung gemacht und kompetenten Rechtsrat eingeholt hat. Wenn das „Kind schon im Brunnen liegt“, können meist die gewünschten Ergebnisse nicht mehr oder nur mit erhöhtem Aufwand erzielt werden.

Darüber hinaus beschäftige ich mich im Auftrag meiner Mandanten mit der Realisierung von Sicherungsrechten aller Art, vor allem dann, wenn der Schuldner in Insolvenz geraten ist.

Ich bin Mitglied bei Kiwanis International, einer der weltweit größten und ältesten Servicecluborganisation.



Karlheinz Gerlach

Karlheinz Gerlach

Rechtsanwalt seit 1991
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: 07131/8975910
Email: gerlach@v-g-h.de