Constance Koch
Arbeitsrecht insbesondere:
- Kündigungsschutz
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abwicklungsverträge, Aufhebungsverträge)
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (TvöD/TV-L)
Zivilrecht insbesondere:
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere:
- Geschwindigkeitsverstöße
- Führerscheinentzug
Vita
Ich bin seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und darf seit 2009 zudem den Titel „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ führen.
Wichtig ist mir die konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen, eine ergebnisorientierte Beratung sowie eine ausgefeilte Strategie. Dabei ist Ausgangspunkt eine sorgfältige Überprüfung der Realisierung der von Ihnen gewünschten Ziele im Rahmen der vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten.
Strategie bedeutet darüber hinaus mehr, als nur die nach Recht und Gesetz bestehenden Chancen und Risiken abzuwägen. Denn Verhandlungsprozesse haben ihre eigene Dynamik. Die Möglichkeiten des Gesetzes sind in dem Moment voll auszuschöpfen, in dem es darauf ankommt.
Da kein Fall wie der andere ist, stellt jeder eine besondere Herausforderung dar. Dabei soll jedoch immer der Mensch, der dahinter steht, Mittelpunkt der Betrachtungsweise bleiben. Somit ist es für mich selbstverständlich, dass ein Mandat nicht mit einem gewonnen Streit oder einem positiven Vergleich endet, sondern bei Bedarf auch noch die weitere Abwicklung umfasst.
Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten sie zu verlieren (Mahatma Gandhi)

Constance Koch
Rechtsanwältin seit 2006
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Telefon: 07131/8975910
Email: koch@v-g-h.de