Peter Strenkert
Zivilrecht insbesondere:
- Immobilienrecht
- Architektenrecht
- Baurecht
- Prozessrecht
- Inkasso
Vita
In unserer Kanzlei bin ich seit Anfang 2001 als Rechtsanwalt tätig. In dieser Zeit habe ich mich in aller erster Linie mit zivilrechtlichen Fragen, sei es außergerichtlich oder auch gerichtlich, beschäftigt. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Immobilienrecht sowie im Bau- und Architektenrecht. Neben den zivilrechtlichen Fragestellungen stehe ich Ihnen auch für Fälle aus dem öffentlichen Baurecht zur Verfügung.
Nachdem nach unserer Überzeugung kompetente, überdurchschnittliche Rechtsberatung eine besondere Spezialisierung erfordert, habe ich bereits frühzeitig die Weichen in diese Richtung gestellt. Im Februar 2008 wurde mir die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ seitens der Rechtsanwaltskammer Stuttgart verliehen.
Es gibt viele Situationen, insbesondere auch im Immobilien- sowie Bau- und Architektenrecht, in denen sich durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung Probleme/Schwierigkeiten vermeiden lassen. Probleme/Schwierigkeiten, die erst gar nicht entstehen, müssen nicht gelöst werden. Im Regelfall ist es teuer und kostspielig, entstandene Probleme/Schwierigkeiten zu lösen. Unter Umständen können diese auch überhaupt nicht mehr gelöst werden.
Deshalb kann nur dringend empfohlen werden, bei sich abzeichnenden bzw. nicht auszuschließenden Problemen/Schwierigkeiten so frühzeitig als möglich anwaltlichen Rat einzuholen. Solange „das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist“ muss es nicht wieder „herausgeholt“ werden. Es besteht vielmehr in vielen Fällen noch die Möglichkeit, „Vorkehrungen“ zu treffen, damit „das Kind nicht in den Brunnen fällt“. Bei vielen länger andauernden Vertragsverhältnissen, speziell auch im Bau- und Architektenbereich, handelt es sich um dynamische Vorgänge, die durch die richtigen Maßnahmen bzw. Schritte zur richtigen Zeit beeinflusst werden können. Werden die richtigen Maßnahmen bzw. Schritte zur richtigen Zeit nicht eingeleitet, kann dies in vielen Fällen später nicht mehr nachgeholt bzw. korrigiert werden. Es bleibt dann nur noch die Aufarbeitung des Sachverhalts und dessen rechtliche Prüfung. Ob sodann noch wirklich Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Ansprüchen/Rechten, insbesondere auch vor Gericht, bestehen, ist in vielen Fällen äußerst fraglich.
Deshalb:
Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto größer ist Ihre Chance, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Geben Sie Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin die Chance, für Sie frühzeitig die richtigen Maßnahmen bzw. Schritte zur richtigen Zeit einzuleiten.

Peter Strenkert
Rechtsanwalt seit 2001
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Telefon: 07131/8975930
Email: strenkert@v-g-h.de