Anwalt Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Ihre Rechtsanwälte für Allgemeine Geschäftsbedingungen in Heilbronn

Nahezu alle Wirtschaftsunternehmen bedienen sich im Rechtsverkehr zur Regelung ihrer Vertragsbedingungen den landläufig als „Kleingedrucktes“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere in operativen Geschäftsbereichen besteht das Bedürfnis Massengeschäfte einheitlich zu regeln.

Auf Vertriebsseite spricht man von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auf Einkaufsseite wird mit Einkaufsbedingungen gearbeitet, welche nicht selten mit sogenannten Qualitätssicherungsvereinbarungen hinterlegt werden.

Neuerdings kommen im Hinblick auf die Globalisierung Compliance-Regelungen, welche bestimmte Verhaltensweisen des Vertragspartners einfordern, Geheimhaltungsvereinbarungen, Datenschutzerklärungen und Sonderbedingungen für das Online-Geschäft hinzu.

Während die Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Regelungsbedürfnis für Ihr Massengeschäft sehen, ist der andere Vertragspartner häufig mit der Regelungsflut überfordert. Häufig wird das Kleingedruckte nicht gelesen und erst im Streitfall zur Kenntnis genommen…

Wir beraten Unternehmer im Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der Erstellung individueller – auf die Bedürfnisse des Unternehmens genau angepasster – Geschäftsbedingungen.

Besondere Schwerpunkte sind aufgrund unseres Kanzleistandorts die „Spielregeln“ der Automobilbranche, insbesondere der Umgang mit Regelungen der OEM und Tier-One-Zulieferer und die Erstellung eigener Bedingungen der mittelständischen und kleinen Zulieferunternehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Baurecht. Ob Bauvertragsbedingungen, allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauunternehmer und Handwerker wie auch Liefer- und Zahlungsbedingungen der Baustoffindustrie bis hin zu allgemeinen Vertragsbedingungen für Zentralregulierungsabkommen gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Ein weiterer Schwerpunkt umfasst den Anlagen-, Maschinen- und Werkzeugbau.

Egal, ob Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge, Dienst- oder Beraterverträge benötigen, wir können Ihnen mit den Erfahrungswerten und der Fachkenntnis der jeweils im Rechtsgebiet tätigen Fachanwälte weiterhelfen.

Wie können unsere Anwälte bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen?

Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Überblick

…reingefallen aufs Kleingedruckte?

… Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Jeder, der bereits einmal versucht hat, sich durch Klauselwerke der Banken, Versicherungen, Versorger, Netzanbieter etc. durchzukämpfen, hat mindestens einmal die Lust verspürt aufzugeben. Und sehr wahrscheinlich hat jeder dieser Lust bereits mehr als einmal nachgegeben.

Klauselwerke werden vom Verbraucher als lästige Notwendigkeit empfunden, ohne die ein Vertragsschluss leider nicht möglich erscheint. Die Marktmacht der Unternehmen, die Zwangsführung im Online-Shop, über den „Haken an der richtigen Stelle“, die Zustimmung zum Softwarelizenzvertrag …

… ohne AGB scheint nichts zu gehen.

Genau dieser Situation hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit eröffnet, Klauseln nach Vertragsabschluss einer Rechtsprüfung zu unterziehen, wenn sich der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Streitfalle auf eine für den anderen Vertragspartner nachteilige Klausel beruft.

Dabei wurden etliche Klauseln unterschiedlichster Verwender bereits als unwirksam eingestuft. Alle Klauseln, die den Vertragspartner einseitig unangemessen benachteiligen, können von den Gerichten als unwirksam beurteilt werden. An die Stelle der dann gestrichenen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, die in diesen Fällen für den Verbraucher günstigere Rechtsfolgen bereithält.

Ist die Haftung wirklich wirksam ausgeschlossen worden? Ist die Bindungsfrist an den Vertrag (Befristung) zulässig? Fragen unterschiedlichster Art und Zielrichtung können im Streitfalle die Gerichte beschäftigen.

Eine Rechtsprüfung kann hier schnell Klarheit schaffen. Über das Kontaktformular können Sie Ihr Problem schildern und die beanstandeten Klauseln übermitteln.

Auch Arbeitsverträge  unterliegen seit 2001 dieser Rechtsprüfung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im internationalen Geschäftsverkehr

In einer globalisierten Welt stellt sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen immer mehr die Frage, welche Rechtsregeln im grenzüberschreitenden Handelsgeschäft Geltung finden. Innerhalb der EU und mit Kaufleuten in vielen wichtigen Zielstaaten der deutschen Exportwirtschaft kann auf Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl (welches Recht soll im Streitfall gelten?) Einfluss genommen werden. Auch die wirksame Einbeziehung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – welche im Regelfall auf der Grundlage des deutschen Rechts entworfen sind – ist nicht ausgeschlossen. Für die Vereinbarung müssen allerdings andere Regeln berücksichtigt werden, als dies im innerdeutschen Rechtsverkehr zwischen Unternehmern der Fall ist.

Weitere Ausführungen zum Regelwerk finden Sie hier .

Die Fragen sind vielschichtig:

In welchem Staat und vor welchem Gericht und auf welcher Rechtsgrundlage können die vertraglichen Ansprüche durchgesetzt werden? Kann mit einem deutschen Urteil im Ausland vollstreckt werden? Wann macht ein Auslandsmahnbescheid Sinn? In welchen Fällen ist die Klage am Sitz des Vertragspartners im Ausland sinnvoll? Welche Möglichkeiten bestehen, um die Voraussetzungen für eine Klage in Deutschland zu schaffen? Ist ein ausländisches Gericht im Zielstaat an die Vereinbarung gebunden? Wann macht eine internationale Schiedsvereinbarung Sinn? Auf die Rechtsordnungen welcher Staaten ist überhaupt Verlass?…

Bei wirtschaftlich weit reichenden Vertragsentscheidungen ohne Vertragspartner in Deutschland empfiehlt sich jedenfalls vor Abschluss des Vertrages eine Rechtsberatung. Die Regeln nach deutschem internationalen Privatrecht und EU-Recht prüfen wir selbst. Für die Rechtsprüfung im Zielstaat stehen uns unsere Partnerkanzleien im DIRO-Netzwerk  zur Verfügung. Bei der Vermittlung eines geeigneten Rechtsberaters im Zielstaat sind wir gerne behilflich.

Im internationalen Handelsgeschäft spielt die Vertragssprache eine wesentliche Rolle. Vertragsprüfungen in englischer und italienischer Sprache sind ohne Urkundenübersetzer möglich. Für die übrigen wesentlichen Wirtschaftssprachen arbeiten wir mit staatlich geprüften Urkundenübersetzern zusammen.