Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nahezu alle Wirtschaftsunternehmen bedienen sich im Rechtsverkehr zur Regelung ihrer Vertragsbedingungen den landläufig als „Kleingedrucktes“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Insbesondere in operativen Geschäftsbereichen besteht das Bedürfnis Massengeschäfte einheitlich zu regeln.

Auf Vertriebsseite spricht man von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auf Einkaufsseite wird mit Einkaufsbedingungen gearbeitet, welche nicht selten mit sogenannten Qualitätssicherungsvereinbarungen hinterlegt werden.

Neuerdings kommen im Hinblick auf die Globalisierung Compliance-Regelungen, welche bestimmte Verhaltensweisen des Vertragspartners einfordern, Geheimhaltungsvereinbarungen, Datenschutzerklärungen und Sonderbedingungen für das Online-Geschäft hinzu.

Während die Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Regelungsbedürfnis für Ihr Massengeschäft sehen, ist der andere Vertragspartner häufig mit der Regelungsflut überfordert. Häufig wird das Kleingedruckte nicht gelesen und erst im Streitfall zur Kenntnis genommen…

Wir beraten Unternehmer im Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der Erstellung individueller – auf die Bedürfnisse des Unternehmens genau angepasster – Geschäftsbedingungen.

Besondere Schwerpunkte sind aufgrund unseres Kanzleistandorts die „Spielregeln“ der Automobilbranche, insbesondere der Umgang mit Regelungen der OEM und Tier-One-Zulieferer und die Erstellung eigener Bedingungen der mittelständischen und kleinen Zulieferunternehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Baurecht. Ob Bauvertragsbedingungen, allgemeine und zusätzliche Vertragsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauunternehmer und Handwerker wie auch Liefer- und Zahlungsbedingungen der Baustoffindustrie bis hin zu allgemeinen Vertragsbedingungen für Zentralregulierungsabkommen gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Ein weiterer Schwerpunkt umfasst den Anlagen-, Maschinen- und Werkzeugbau.

Egal, ob Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge, Dienst- oder Beraterverträge benötigen, wir können Ihnen mit den Erfahrungswerten und der Fachkenntnis der jeweils im Rechtsgebiet tätigen Fachanwälte weiterhelfen.

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Ihre Ansprechpartner

Martin Hartmann

Email: hartmann@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1995
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Martin Hartmann

Christian Falla

Email: falla@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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Christian Falla