Das Internet hat seine eigenen Regeln

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Das Internet hat seine eigenen Regeln
 

Das Internet hat seine eigenen Regeln

… Risiko und Chance zugleich …

Das Internet bietet Kaufleuten die Möglichkeit, nicht nur ihren Werbeauftritt, sondern auch ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen nahezu weltweit zu veröffentlichen. International agierende Unternehmen nutzen diese Chance, um die Regelwerke auch in anderen Vertragssprachen ihrer wichtigsten Zielstaaten zu präsentieren.

Um Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in ein Vertragsverhältnis einbeziehen zu können, müssen die Klauselwerke dem Vertragspartner in zumutbarer Weise zugänglich gemacht werden. Konservative Unternehmen senden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor entweder rückseitig abgedruckt auf dem Geschäftspapier oder von Zeit zu Zeit (insbesondere bei Änderungen des Standes) an den Vertragspartner zur Kenntnisnahme. Diese Art der Kenntnisverschaffung ist im Geschäftsverkehr mit kaufmännisch organisierten Unternehmern heute nicht mehr notwendig. Es genügt die Bekanntgabe der genauen Internetadresse und die dortige Bereitstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download. Die Möglichkeit zum Ausdruck muss gegeben sein. Der Vertragspartner erhält dadurch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme.

Damit die im Internet bereit gehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden, ist ein entsprechender Textbaustein erforderlich. Die Einbeziehungsregeln für den Handelsverkehr in Deutschland und Mustertextbausteine finden Sie  hier.  Im grenzüberschreitenden Handelsverkehr sind andere bzw. zusätzliche Regeln zu beachten. Weitere Informationen finden Sie  hier.

Umgekehrt bedarf der  Handel via Internet  insbesondere zum Schutze des Verbrauchers anderer Regeln als das Direktgeschäft im Laden. Allgemein bekannt ist das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht und den entsprechenden Belehrungspflichten. Eine Zusammenfassung der Regeln des Telemediengesetzes finden Sie hier. Auch das Muster der derzeit gültigen Widerrufsbelehrung finden Sie im Artikel. Zu der seit 01.08.2012 in Kraft getretenen „Buttonlösung“ zum Schutz des Verbrauchers vor ungewollten Vertragsabschlüssen im Internet finden Sie unter der Rubrik Aktuelles einen Beitrag.

Die rechtliche Überprüfung Ihrer Texte, Ablaufroutinen und Werbegestaltungen bieten wir aus einer Hand. Wir empfehlen die frühzeitige Einbindung des Rechtsberaters ins Projektteam. Beachten Sie bitte, dass unmittelbar nach Freischaltung des Internetauftritts eine Veröffentlichung im Sinne der Rechtsvorschriften erfolgt ist und damit Unterlassungsansprüche der Konkurrenten, Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbszentralen drohen, wenn wesentliche Fehler Gefahren für den Verbraucher oder den lauteren Wettbewerb beinhalten.

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