Aller Anfang ist schwer…
Die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist zunächst abhängig von Einsatzzweck und Zielrichtung der Verwendung. Sollen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich die Bedingungen des Vertragspartners „ausgeschaltet“ werden, genügt im Grunde ein Klauselwerk, welches einerseits eine Abwehrklausel beinhaltet und andererseits die gängigen Regelungsthemen beinhaltet.
Da der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich an deren Inhalt gebunden ist, sollten aber zumindest die kaufmännischen Abläufe (Zustandekommen des Vertrages, Lieferzeit, Versandklausel und Zahlungsbedingungen) auf die tatsächlichen Abläufe angepasst werden.
Ein so erstelltes Regelwerk kann mit relativ geringem Aufwand erarbeitet werden. Die Strukturen gängiger Regelwerke finden Sie hier. Besteht allerdings aus tatsächlichen, technischen oder kaufmännischen Gründen die Notwendigkeit, Rechtsgeschäfte einheitlich zu regeln, muss zunächst diese Zielrichtung genau definiert werden.
Geht es darum, Massengeschäft händelbar zu machen?
Geht es darum, dem Vertragspartner technische Risiken vor Augen zu führen?
Geht es darum, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die „Worst Case“-Risiken minimieren? Oder geht es einfach darum, besondere branchen- oder unternehmensspezifische Abläufe zu regeln? Oder geht es darum, den Vertragspartner auf bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinzuweisen (deklaratorische Bedingungen)?
In allen Fällen der individualisierten Bedingungen steht zu Beginn die Themensammlung. Oft kann ein branchentypischer Entwurf oder ein Verbandsvorschlag als Grundlage dienen. Keinesfalls sollte allerdings davon ausgegangen werden, dass branchentypische Allgemeine Geschäftsbedingungen die Individualisierung ersetzen können. Jedes Unternehmen hat andere Ideen, Abläufe und Mitarbeiter. Die rechtlich zu regelnden Sachverhalte bleiben jedoch immer dieselben.
Sind die Regelungsthemen gesammelt, sollten die Erfahrungswerte aus rechtlichen oder kaufmännischen Auseinandersetzungen der Vergangenheit aktiviert werden. Die „alten Hasen“ des Unternehmens sind hier oft die besten Auskunftsquellen. Umgekehrt sollte geprüft werden, mit welchen modernen Anforderungen die Vertragsabläufe des Unternehmens konfrontiert werden. Eine E-Mail-Nachricht kann die Schriftform nicht ersetzen. Gleichwohl verlangen viele Allgemeine Geschäftsbedingungen eine schriftliche Auftragsbestätigung für den Vertragsabschluss.
Hinsichtlich der geschäftsspezifischen (z. B. technischen) Sachverhalte empfehlen sich neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte besondere Vertragsbedingungen, in denen die Kunden oder Lieferanten auf wiederkehrende geschäftsspezifische Sachverhalte aufmerksam gemacht werden. Die besonderen Vertragsbedingungen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch häufig als Textbausteine in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen kaufmännischen Bestätigungsschreiben verwendet.
Im B2C-Bereich, insbesondere via Telemedien (insbesondere Internet) gelten andere Regeln. Der Verbraucherschutz ist stark in den Vorschriften des AGB-Rechts verankert. Die im B2B-Bereich bestehende Regelungsmöglichkeit ist dort wesentlich weiter eingeschränkt.
Entsprechend werden Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verbrauchergeschäft häufig nur noch für das echte Massengeschäft verwendet. Im Übrigen heißt das Zauberwort Kulanz.
Aufbauschemata für Einkaufs- und Bestellbedingungen
I. Allgemeine Bedingungen für Kauf- und Werkverträge
Abschnitt 1:
Geltungsbereich:
Abschnitt 2:
Bestellung:
Abschnitt 3:
Schutzpflichten:
Abschnitt 4:
Lieferbedingungen, Termine und Verzugsfolgen:
Abschnitt 5:
Preise:
Abschnitt 6:
Verpackung:
Abschnitt 7:
Rechnungsstellung, Dokumentation:
Abschnitt 8:
Zahlungsbedingungen:
Abschnitt 9:
Gewährleistung:
Abschnitt 10:
Allgemeine Haftung:
Abschnitt 11:
Schutzrechte:
Abschnitt 12:
Werkzeuge:
Abschnitt 13:
Vertreterbesuche:
Abschnitt 14:
Forderungsabtretung:
Abschnitt 15:
Rücktrittsrecht in besonderen Fällen:
Abschnitt 16:
Datenverarbeitung:
Abschnitt 17:
Gerichtsstand und Sonstiges:
II. Allgemeine Bedingungen für Kaufverträge
zu Abschnitt 4:
Lieferung:
zu Abschnitt 9:
Gewährleistung:
III. Allgemeine Bedingungen für Werkverträge
Abschnitt 18:
Ausführung:
zu Abschnitt 4:
Lieferung; Abnahme:
zu Abschnitt 5:
Preise:
zu Abschnitt 9:
Gewährleistung:
Abschnitt 19:
Kündigung:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich, Geltung, Ausschließlichkeit, Abwehrklausel
- Angebot, Vertragsabschluss, Auftragsbestätigung, Nebenabreden, Kostenvoranschläge, Angaben, Vertretungsmacht
- Schutzpflichten: Zeichnungen, Urkunden, Modelle, Muster
- Preisregeln, Versandklausel, Preisänderungen, Nachträge, Exportregeln
- Lieferzeit, Teillieferungen, Abrufverträge, Annahmeverzug
- Mitwirkung des Kunden, Nachträgliche Änderungswünsche, Auswirkungen auf Preis und Leistungszeit
- Höhere Gewalt, von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretende Leistungshindernisse
- Verzug, Haftungsbeschränkung
- Versandklausel, Lieferung, Transport, Gefahrenübergang
- Zahlungsbedingungen, Inkassovollmacht, Skonto, Verrechnung, Vermögensverschlechterung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
- Eigentumsvorbehalt, (verlängert, erweitert), Verwahrungspflichten, Factoring, Verwertung
- Schutzrechte Dritter, Geheimhaltung
- Untersuchungs- und Rügepflicht, Beanstandungen
- Garantien, Mangelansprüche
- Haftung
- Technische Änderungen
- Datenschutzerklärung
- Rechtswahl für Internationalen Rechtsverkehr
- Geltende Vertragssprache, Auslegungsregeln
- Erfüllungsort, Gerichtsstand
Montagebedingungen
- Geltungsbereich
- Vertragsabschluss, Leistungsumfang
- Nicht durchführbare Reparatur
- Kostenangaben, Kostenvoranschlag
- Vergütung
- Leistungsnachweise
- Abrechnung und Zahlung
- Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
- Technische Unterstützung für Montageleistungen beim Kunden
- Transport und Versicherung bei Reparatur oder Montage im Werk, Rücknahmeverzug
- Leistungsfrist, Leistungsverzögerung
- Abnahme
- Mängelansprüche
- Haftung, Haftungsausschluss
- Verjährung
- Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht
- Ersatzleistung des Kunden
- Keine Vertretungsbefugnis der Monteure
Mietvertragsbedingungen
II. Ergänzende Bedingungen für Mietverträge
16. Mietzins
17. Mietzeit
18. Pflichten des Mieters
19. Untervermietung
20. Untersuchungs- und Rügepflicht
21. Gewährleistung