Leitfaden zur Erstellung Allgemeiner Geschäfts-bedingungen

Aller Anfang ist schwer…

Die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist zunächst abhängig von Einsatzzweck und Zielrichtung der Verwendung. Sollen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich die Bedingungen des Vertragspartners „ausgeschaltet“ werden, genügt im Grunde ein Klauselwerk, welches einerseits eine Abwehrklausel beinhaltet und andererseits die gängigen Regelungsthemen beinhaltet.

Da der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich an deren Inhalt gebunden ist, sollten aber zumindest die kaufmännischen Abläufe (Zustandekommen des Vertrages, Lieferzeit, Versandklausel und Zahlungsbedingungen) auf die tatsächlichen Abläufe angepasst werden.

Ein so erstelltes Regelwerk kann mit relativ geringem Aufwand erarbeitet werden. Die Strukturen gängiger Regelwerke finden Sie hier. Besteht allerdings aus tatsächlichen, technischen oder kaufmännischen Gründen die Notwendigkeit, Rechtsgeschäfte einheitlich zu regeln, muss zunächst diese Zielrichtung genau definiert werden.

Geht es darum, Massengeschäft händelbar zu machen?

Geht es darum, dem Vertragspartner technische Risiken vor Augen zu führen?

Geht es darum, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die „Worst Case“-Risiken minimieren? Oder geht es einfach darum, besondere branchen- oder unternehmensspezifische Abläufe zu regeln? Oder geht es darum, den Vertragspartner auf bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinzuweisen (deklaratorische Bedingungen)?

In allen Fällen der individualisierten Bedingungen steht zu Beginn die Themensammlung. Oft kann ein branchentypischer Entwurf oder ein Verbandsvorschlag als Grundlage dienen. Keinesfalls sollte allerdings davon ausgegangen werden, dass branchentypische Allgemeine Geschäftsbedingungen die Individualisierung ersetzen können. Jedes Unternehmen hat andere Ideen, Abläufe und Mitarbeiter. Die rechtlich zu regelnden Sachverhalte bleiben jedoch immer dieselben.

Sind die Regelungsthemen gesammelt, sollten die Erfahrungswerte aus rechtlichen oder kaufmännischen Auseinandersetzungen der Vergangenheit aktiviert werden. Die „alten Hasen“ des Unternehmens sind hier oft die besten Auskunftsquellen. Umgekehrt sollte geprüft werden, mit welchen modernen Anforderungen die Vertragsabläufe des Unternehmens konfrontiert werden. Eine E-Mail-Nachricht kann die Schriftform nicht ersetzen. Gleichwohl verlangen viele Allgemeine Geschäftsbedingungen eine schriftliche Auftragsbestätigung für den Vertragsabschluss.

Hinsichtlich der geschäftsspezifischen (z. B. technischen) Sachverhalte empfehlen sich neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sogenannte besondere Vertragsbedingungen, in denen die Kunden oder Lieferanten auf wiederkehrende geschäftsspezifische Sachverhalte aufmerksam gemacht werden. Die besonderen Vertragsbedingungen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch häufig als Textbausteine in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen kaufmännischen Bestätigungsschreiben verwendet.

Im B2C-Bereich, insbesondere via Telemedien (insbesondere Internet) gelten andere Regeln. Der Verbraucherschutz ist stark in den Vorschriften des AGB-Rechts verankert. Die im B2B-Bereich bestehende Regelungsmöglichkeit ist dort wesentlich weiter eingeschränkt.

Entsprechend werden Allgemeine Geschäftsbedingungen im Verbrauchergeschäft häufig nur noch für das echte Massengeschäft verwendet. Im Übrigen heißt das Zauberwort Kulanz.

Aufbauschemata für Einkaufs- und Bestellbedingungen

I. Allgemeine Bedingungen für Kauf- und Werkverträge

Abschnitt 1:

Geltungsbereich:

Abschnitt 2:

Bestellung:

Abschnitt 3:

Schutzpflichten:

Abschnitt 4:

Lieferbedingungen, Termine und Verzugsfolgen:

Abschnitt 5:

Preise:

Abschnitt 6:

Verpackung:

Abschnitt 7:

Rechnungsstellung, Dokumentation:

Abschnitt 8:

Zahlungsbedingungen:

Abschnitt 9:

Gewährleistung:

Abschnitt 10:

Allgemeine Haftung:

Abschnitt 11:

Schutzrechte:

Abschnitt 12:

Werkzeuge:

Abschnitt 13:

Vertreterbesuche:

Abschnitt 14:

Forderungsabtretung:

Abschnitt 15:

Rücktrittsrecht in besonderen Fällen:

Abschnitt 16:

Datenverarbeitung:

Abschnitt 17:

Gerichtsstand und Sonstiges:

 

II. Allgemeine Bedingungen für Kaufverträge

zu Abschnitt 4:

Lieferung:

zu Abschnitt 9:

Gewährleistung:

 

III. Allgemeine Bedingungen für Werkverträge

Abschnitt 18:

Ausführung:

zu Abschnitt 4:

Lieferung; Abnahme:

zu Abschnitt 5:

Preise:

zu Abschnitt 9:

Gewährleistung:

Abschnitt 19:

Kündigung:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich, Geltung, Ausschließlichkeit, Abwehrklausel
  2. Angebot, Vertragsabschluss, Auftragsbestätigung, Nebenabreden, Kostenvoranschläge, Angaben, Vertretungsmacht
  3. Schutzpflichten: Zeichnungen, Urkunden, Modelle, Muster
  4. Preisregeln, Versandklausel, Preisänderungen, Nachträge, Exportregeln
  5. Lieferzeit, Teillieferungen, Abrufverträge, Annahmeverzug
  6. Mitwirkung des Kunden, Nachträgliche Änderungswünsche, Auswirkungen auf Preis und Leistungszeit
  7. Höhere Gewalt, von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretende Leistungshindernisse
  8. Verzug, Haftungsbeschränkung
  9. Versandklausel, Lieferung, Transport, Gefahrenübergang
  10. Zahlungsbedingungen, Inkassovollmacht, Skonto, Verrechnung, Vermögensverschlechterung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
  11. Eigentumsvorbehalt, (verlängert, erweitert), Verwahrungspflichten, Factoring, Verwertung
  12. Schutzrechte Dritter, Geheimhaltung
  13. Untersuchungs- und Rügepflicht, Beanstandungen
  14. Garantien, Mangelansprüche
  15. Haftung
  16. Technische Änderungen
  17. Datenschutzerklärung
  18. Rechtswahl für Internationalen Rechtsverkehr
  19. Geltende Vertragssprache, Auslegungsregeln
  20. Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

 

Montagebedingungen

 

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang
  3. Nicht durchführbare Reparatur
  4. Kostenangaben, Kostenvoranschlag
  5. Vergütung
  6. Leistungsnachweise
  7. Abrechnung und Zahlung
  8. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden
  9. Technische Unterstützung für Montageleistungen beim Kunden
  10. Transport und Versicherung bei Reparatur oder Montage im Werk, Rücknahmeverzug
  11. Leistungsfrist, Leistungsverzögerung
  12. Abnahme
  13. Mängelansprüche
  14. Haftung, Haftungsausschluss
  15. Verjährung
  16. Eigentumsvorbehalt, erweitertes Pfandrecht
  17. Ersatzleistung des Kunden
  18. Keine Vertretungsbefugnis der Monteure

 

Mietvertragsbedingungen

 

II. Ergänzende Bedingungen für Mietverträge

 

16. Mietzins

17. Mietzeit

18. Pflichten des Mieters

19. Untervermietung

20. Untersuchungs- und Rügepflicht

21. Gewährleistung

Ihre Ansprechpartner

Martin Hartmann

Email: hartmann@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1995
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Martin Hartmann

Christian Falla

Email: falla@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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Christian Falla