Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben selten die gleichen Interessen!
Kein Rechtsgebiet ist zurzeit so in Bewegung wie das Arbeitsrecht. Das gilt für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsprechung. Hinzukommen zunehmend europarechtliche Vorgaben wie beispielsweise zur Frage der zulässigen oder unzulässigen Diskriminierung wegen des Alters.
Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche des individualen und des kollektiven Arbeitsrechts. Zum Individualarbeitsrecht gehören vor allem die Themen Abschluss und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Kündigung, Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Daneben ist aber auch der Bezug zum Sozialrecht bei Fragen im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit ständig gegeben. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung, betrifft also das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Gewerkschaften.
Dem Verhältnis zwischen Geschäftsführern einer GmbH oder Vorständen von AGs und deren Gesellschaft liegen wiederum (meist) als reine Dienstverträge zu qualifizierende Anstellungsverträge zugrunde. Rechtsfragen ergeben sich häufig zum Sozialrecht, zur Anwendbarkeit von Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie zum Thema Haftung.
Sämtliche Anwälte unseres Teams vertreten beide Seiten, also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer/ Organe sowie Betriebsräte. Hierdurch sind uns Perspektive und taktische Überlegungen der jeweiligen Gegenseite aus eigener Erfahrung bestens bekannt.