Die Abmahnung ist ein Instrument des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer einen Vertragsverstoß aufzuzeigen und diesen aufzufordern, diesen oder gleichartige Vertragsverstöße künftig zu unterlassen. Weiter ist es für eine ordnungsgemäße Abmahnung erforderlich, dass dem Arbeitnehmer aufgezeigt wird, dass er bei zukünftigen Verstößen dieser Art mit dem Ausspruch einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung rechnen muss.
Eine solche Abmahnung ist schnell formuliert. Dennoch tut ein Arbeitgeber gut daran, die Abmahnung juristisch sauber zu formulieren:
Eine vorherige Abmahnung ist oft Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte ordentliche oder auch außerordentliche Kündigung. Dem Arbeitnehmer muss klar gewesen sein, dass er bei einer solchen Vertragsverletzung mit dem Ausspruch einer Kündigung rechnen muss. Ist dann die ursprüngliche Abmahnung nicht richtig formuliert und hält sie einer arbeitsgerichtlichen Prüfung deshalb nicht stand, wird das Gericht die aufgrund des erneuten Vertragsverstoßes ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung nicht für sozial gerechtfertigt und damit unwirksam erachten, da es an der Voraussetzung „wirksame Abmahnung“ fehlt.