Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann gegenüber einem Arbeitnehmer dann ausgesprochen werden, wenn inner- oder außerbetriebliche Umstände zum Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze führen, eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit fehlt und der gekündigte Mitarbeiter unter allen infrage kommenden Mitarbeiter die stärksten Sozialdaten (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) aufweist.
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Betriebsbedingte Kündigung
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