Betriebsbedingte Kündigung

Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann gegenüber einem Arbeitnehmer dann ausgesprochen werden, wenn inner- oder außerbetriebliche Umstände zum Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze führen, eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit fehlt und der gekündigte Mitarbeiter unter allen infrage kommenden Mitarbeiter die stärksten Sozialdaten (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) aufweist.

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Karlheinz Gerlach

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Karlheinz Gerlach

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Rechtsanwalt seit 2008
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Christoph Schöll