Bank- und Kapitalanlagerecht

Das Bank- und Kapitalanlagerecht hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem immer schwierigeren, komplexeren und undurchschaubareren Rechtsgebiet entwickelt. Immer neue Produkte drängen auf den Markt mit immer neuen Vorteilen und Risiken, die es abzuschätzen gilt.

Das Bankrecht ist hoch komplex und vielschichtig. Es regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen oder Privatkunde und Bank vom Alltagsgeschäft wie dem Zahlungsverkehr, dem Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht über die Anlageberatung und Vermögensverwaltung bis hin zur Unternehmenssanierung.

Es umfasst außerdem Angelegenheiten, in denen Banken oder Finanzdienstleister eine mangel- oder fehlerhafte Anlageberatung oder -vermittlung erbracht haben. Die ist dann der Fall, wenn die Beratung oder Vermittlung nicht anleger- oder objektorientiert war, beispielsweise wenn Kapitalanlagen mit sehr langen Laufzeiten an Rentner vermittelt oder veräußert werden oder wenn mit einer Steuerersparnis argumentiert wird, es jedoch tatsächlich nicht zu einer solchen kommt.

Dabei ist derzeit nichts aktueller als die Frage nach dem Beratungsverschulden der Banken oder Finanzdienstleister bei einer Geldanlage. In vielen Fällen ist aber auch nichts schwieriger als das Fehlverhalten der Banken und Finanzdienstleister und den Schaden zu beweisen.

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Bank- und Kapitalanlagerecht gern und vertreten Sie selbstverständlich sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich werden.

Ihre Ansprechpartner

Karlheinz Gerlach

Email: gerlach@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975910

Rechtsanwalt seit 1991
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Karlheinz Gerlach

Peter Strenkert

Email: strenkert@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 2001
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Peter Strenkert