Öffentliches Baurecht

Sie wollen ein Bauvorhaben realisieren?!

Unabhängig davon, ob Sie z. B. eine Gewerbehalle, einen Industriekomplex, eine Wohnanlage oder ein Einfamilienhaus errichten wollen, die Realisierung eines Bauvorhabens ist stets mit einer Fülle von verwaltungsrechtlichen, insbesondere bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen verbunden.

So sollten Sie bereits beim Erwerb Ihres Baugrundstücks klären, ob in bauplanungsrechtlicher Hinsicht das gewünschte Vorhaben am gewünschten Standort überhaupt zulässig ist. Kenntnisse des Bauplanungsrechts sind zur Entscheidungsfindung von grundlegender Bedeutung; bereits beim Erwerb des Baugrundstücks gilt es zu beachten, ob sich das Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, eines einfachen Bebauungsplans, eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans oder gar im unbeplanten Innenbereich befindet.

Wir beraten und unterstützen Sie in dieser grundlegenden Planungsphase eines jeden Bauvorhabens, um beispielsweise zu vermeiden, dass das von Ihnen gewünschte Bauvorhaben an den Festsetzungen eines Bebauungsplanes scheitert oder sich etwa nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und der Grundstückserwerb gegebenenfalls zur Fehlinvestition wird. Möglicherweise lassen sich Ihre Vorstellungen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht nur realisieren, wenn ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt wird. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von der Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrages bis hin zum Erlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, einschließlich des jeweilig erforderlichen Genehmigungsverfahrens.

Nicht selten werden Bauwillige nach Erwerb eines Baugrundstücks mit geänderten planungsrechtlichen Vorstellungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und hieraus resultierenden Veränderungssperren oder Zurückstellungen von Baugesuchen konfrontiert. Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit derartiger Ihre Bauvorhaben behindernden Maßnahmen und zeigen strategische Optionen auf, bis hin zu den verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder den Oberverwaltungsgerichten. Bekanntermaßen sind mit verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten jedoch nicht unerhebliche Kosten und Zeitverzögerungen verbunden, so dass es nach unserem Verständnis wesentlich effizienter erscheint, bereits zum Zeitpunkt eines Grundstückserwerbs sich detailliert mit den Fragestellungen nach Art und Maß der baulichen Nutzung des Baugrundstücks zu befassen. In aller Regel lassen sich verwaltungsgerichtliche Verfahren vermeiden, wenn bereits im Vorfeld rechtssicher beurteilt wird, ob und inwieweit ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist.

Selbstverständlich umfassen unsere Prüfungen und Beurteilungen die Fragen nach der Genehmigungspflichtigkeit und der Genehmigungsfähigkeit der von Ihnen geplanten Bauvorhaben, sowohl in bauplanungsrechtlicher als auch bauordnungsrechtlicher Hinsicht.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Baurechtsbehörden und scheuen, so dies Ihren Interessen entspricht, nicht die gerichtliche Auseinandersetzung mit den Verwaltungsbehörden, sei es in den verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bis hin zu Hauptsacheverfahren unter Einschluss der jeweiligen Rechtsmittelverfahren. Gleichwohl sind wir der Überzeugung, dass vielerlei Streitigkeiten durch eine sachkundige Beratung vermieden werden können.

Haben Sie keine Bedenken uns mit sämtlichen bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben zu konsultieren, beginnend etwa von der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes bis hin zum Erlass einer Baueinstellungsverfügung. Wir unterstützen Sie nicht nur als Bauherr, auch wenn Sie sich in Ihren Rechten als Nachbar durch ein geplantes Bauvorhaben beeinträchtigt sehen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ob als Privatperson oder gewerblicher Bauträger, wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Interessen zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartner

Christian Falla

Email: falla@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

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Christian Falla

Sandro Dietrich

Email: dietrich@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 2020

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Sandro Dietrich

Peter Strenkert

Email: strenkert@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 2001
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Peter Strenkert

Martin Hartmann

Email: hartmann@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1995
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Martin Hartmann