Vergaberecht (Aufträge der öffentlichen Hand)

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Vergaberecht (Aufträge der öffentlichen Hand)
 

Ihre Rechtsanwälte für Vergaberecht in Heilbronn

Öffentliche Aufträge stellen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor und ein bedeutendes Betätigungsfeld für Unternehmen dar. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes übersteigt das jährliche Vergabevolumen von Öffentlichen Einrichtungen, Kommunen, Ländern, Sozialversicherung und Bund jedes Jahr deutlich die 200-Mrd.-Euro-Marke. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)

Nach Erhebungen der Landesministerien sind die Kommunen mit der Hälfte des Vergabevolumens jährlich beteiligt, was nach Angaben des statistischen Bundesamtes insbesondere auch der regionalen Wirtschaft zugute kommt.

Die Öffentliche Ausschreibung erfordert genauso wie die Teilnahme am Bieterwettbewerb die Einhaltung von Spielregeln. Zu unseren Mandanten gehören Vergabestellen genauso wie Anbieter von Bau- und Dienstleistungen.

Wir beraten Sie als Vergabestelle gerne bevor Sie mit den Folgen einer „de facto“- Vergabe oder Vergabeschadensersatz konfrontiert werden. Als Anbieter können wir Ihnen die „Spielregeln“ beibringen, zum Beispiel auch durch Mitarbeiterschulungen oder Aufbauworkshops oder auch im Einzelfall beraten, am besten bevor der Ausschluss droht.

Wenn Sie mehr über das Vergabeverfahren erfahren möchten oder rechtliche Beratung zu innovativen Vergabeformen benötigen besprechen wir Ihre Zielrichtung am besten persönlich.

Als Betroffener eines Vergabefehlers müssen Sie schnell reagieren können. Dasselbe gilt, wenn Sie zu Unrecht ausgeschlossen worden sind oder gar Ihre Zuverlässigkeit in Frage steht.