Anwalt Immobilienrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Immobilienrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Immobilienrecht in Heilbronn

Bei Immobilien handelt es sich häufig um bedeutende Sachwerte. Um diese bestmöglich zu nutzen bzw. zu „verwerten“, ist es erforderlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen um die Immobilien „stimmen“.

Es beginnt bereits mit dem Erwerb einer Immobilie. Was muss ich hierbei beachten? Welche Regelungen sind im Notarvertrag zwingend notwendig? Wie kann ich mich im Notarvertrag bestmöglich „absichern“? Was bedeuten ggf. die vom Notar im Vertragsentwurf vorgeschlagenen Formulierungen? etc. Über die vorgenannten Fragen hinaus gibt es im Rahmen eines  Immobilienkaufvertrages  in vielen Fällen weitere zu klärende Punkte. Ist der Vertrag erst einmal beurkundet, ist es in vielen Fällen schwierig oder nicht mehr möglich, vom Vertrag wieder „loszukommen“ bzw. dessen Regelungen nachzuverhandeln. Häufig spielen auch Rechte/Interessen Dritter eine Rolle, die am Vertrag überhaupt nicht beteiligt sind. Bevor daher ein Notarvertrag unterschrieben wird, sollte geprüft sein, ob dieser alle notwendigen Regelungen enthält und diese „wasserdicht“ formuliert sind. Diese Überprüfung kann, jedenfalls in den meisten Fällen, der Notar nicht leisten, da dieser auf Standardvertragsmuster zurückgreift.

Sollten sich während der Nutzungszeit der Immobilie Schwierigkeiten mit Nachbarn, Miteigentümern, Behörden etc. ergeben, stehen wir Ihnen hierbei ebenfalls gerne zur Verfügung.

Schließlich ist zu beachten, dass der Inhalt des Notarvertrages auch dann detailliert geprüft werden sollte, wenn Sie sich von Ihrer Immobilie trennen wollen. In diesem Fall möchten Sie regelmäßig, dass der Kaufpreis pünktlich und vollständig bezahlt wird. Mit Ansprüchen des Erwerbers u.a. Gewährleistung, Haftung etc. möchten Sie nicht konfrontiert werden. Im Notarvertrag sollten daher klare und eindeutige Regelungen formuliert werden.