Immobilienrecht

Bei Immobilien handelt es sich häufig um bedeutende Sachwerte. Um diese bestmöglich zu nutzen bzw. zu „verwerten“, ist es erforderlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen um die Immobilien „stimmen“.

Es beginnt bereits mit dem Erwerb einer Immobilie. Was muss ich hierbei beachten? Welche Regelungen sind im Notarvertrag zwingend notwendig? Wie kann ich mich im Notarvertrag bestmöglich „absichern“? Was bedeuten ggf. die vom Notar im Vertragsentwurf vorgeschlagenen Formulierungen? etc. Über die vorgenannten Fragen hinaus gibt es im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages in vielen Fällen weitere zu klärende Punkte. Ist der Vertrag erst einmal beurkundet, ist es in vielen Fällen schwierig oder nicht mehr möglich, vom Vertrag wieder „loszukommen“ bzw. dessen Regelungen nachzuverhandeln. Häufig spielen auch Rechte/Interessen Dritter eine Rolle, die am Vertrag überhaupt nicht beteiligt sind. Bevor daher ein Notarvertrag unterschrieben wird, sollte geprüft sein, ob dieser alle notwendigen Regelungen enthält und diese „wasserdicht“ formuliert sind. Diese Überprüfung kann, jedenfalls in den meisten Fällen, der Notar nicht leisten, da dieser auf Standardvertragsmuster zurückgreift.

Sollten sich während der Nutzungszeit der Immobilie Schwierigkeiten mit Nachbarn, Miteigentümern, Behörden etc. ergeben, stehen wir Ihnen hierbei ebenfalls gerne zur Verfügung.

Schließlich ist zu beachten, dass der Inhalt des Notarvertrages auch dann detailliert geprüft werden sollte, wenn Sie sich von Ihrer Immobilie trennen wollen. In diesem Fall möchten Sie regelmäßig, dass der Kaufpreis pünktlich und vollständig bezahlt wird. Mit Ansprüchen des Erwerbers u.a. Gewährleistung, Haftung etc. möchten Sie nicht konfrontiert werden. Im Notarvertrag sollten daher klare und eindeutige Regelungen formuliert werden.

Ihre Ansprechpartner

Peter Strenkert

Email: strenkert@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 2001
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Peter Strenkert

Theo Fleßner, LL.M.

Email: flessner@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975920

Rechtsanwalt seit 2004
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mediator

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Theo Fleßner, LL.M.

Antje Wurst

Email: wurst@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975920

Rechtsanwältin seit 1994
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Antje Wurst

Martin Hartmann

Email: hartmann@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 1995
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Martin Hartmann

Sandro Dietrich

Email: dietrich@v-g-h.de
Telefon: 07131/8975930

Rechtsanwalt seit 2020

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Sandro Dietrich