Anwalt Mietrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Mietrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Heilbronn

Benötigen Sie einen gewerblichen Mietvertrag oder einen Wohnraummietvertrag, sind wir gerne bei der Gestaltung behilflich. Hat Ihnen Ihr Vertragspartner einen Vertrag vorgelegt, so sollte dieser vor Unterzeichnung geprüft werden.

Die gesetzlichen Vorschriften und die Rechtsprechung, auch zu den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen , sind im Mietrecht sehr umfassend. Daher lauern dort, insbesondere für Vermieter, viele Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Denken Sie nur an die Rechtsprechung des BGH zu den Schönheitsreparaturen.

Der Ausspruch einer Kündigung ist beim Wohnraummietverhältnis an strenge rechtliche Voraussetzungen und Formvorschriften gebunden. Gleiches gilt im Falle einer Mieterhöhung.

Ist das Mietverhältnis beendet, werden vermieterseits häufig Fehler beim Umgang mit nicht oder schlecht durchgeführten Schönheitsreparaturen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache gemacht. Die Abrechnung der Kaution sollte wegen der kurzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen in einer bestimmten Reihenfolge durchgeführt werden.

Scheuen Sie sich daher nicht, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung bei uns zu holen, um für sich die bestmögliche Ausgangsposition zu erhalten.

Häufig kommen Wohnungseigentümer in die Beratung und kennen nicht die Bedeutung der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und der Beschlusssammlung. Diese Unterlagen sind aber enorm wichtig, nicht nur bei der Entscheidung über den Kauf einer Eigentumswohnung, wo wir Sie ja im Bereich  Immobilienrecht  unterstützen, sondern auch beim Umgang der Wohnungseigentümer untereinander. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Tagesordnung bei einer Eigentümerversammlung und die Fragen der Rechtmäßigkeit gefasster Beschlüsse. In vielen Fällen ist auch hier schnelles Handeln erforderlich, weil für die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen oft nur die gesetzliche Monatsfrist gilt.