Anwalt Internetrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Internetrecht
 

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Kaum ein Rechtsgebiet entwickelt zurzeit sich so schnell wie das Internetrecht bzw. das Recht der neuen Medien. Es umfasst alle Rechtsprobleme, die man ohne Smartphone oder Computer nicht hätte oder nicht bemerkt hätte. Gerade das Internet hat eine Vielzahl an neuen Geschäftsmodellen hervorgebracht, die zuvor unbekannte Rechtsfragen aufgeworfen haben. Viele dieser Fragen sind in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Zahlreiche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, z. B. dem Datenschutzrecht, dem Urheberrecht und dem Recht des unlauteren Wettbewerbs sind zu beachten. Das schafft einerseits Unsicherheit, andererseits Chancen mit dem überzeugenderen Vortrag oder durchdachteren Taktik die Rechtsprechung zu prägen.

Die Bandbreite der Fallgestaltungen reicht von Problemen im Rahmen von Internetverträgen (Abonnements, Auktionen und Onlinehandel) seriöser Anbieter im In- und Ausland hin zu den Abofallen, Abzockern und Betrügern, die sich die Anonymität des Internets mit aller technischer und krimineller Phantasie nutzbar machen.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die „sozialen“ Medien und die damit verbundenen Rechtsprobleme bis hin zum „Cybermobbing“ und die Möglichkeiten des Missbrauchs von Bewertungsportalen aller Art.

Die Rahmenbedingungen für die Infrastruktur (Telemedienrecht, Telekommunikationsrecht) führen ebenfalls zu häufigen Auseinandersetzungen mit Diensteanbietern, Providern, Netzbetreibern und Drittanbietern, sowie mit Herstellern oder Lieferanten der Hard- und Software oder bei der Regulierung von Telekommunikationsdienstleistungen.

Darüber hinaus laufen Sie in kaum einem anderen Umfeld so schnell Gefahr, eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten, wie bei der Gestaltung Ihres Internetauftritts, Ihrem Onlineshop, einem unberechtigten Download etc.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragestellungen rund um das Recht der Neuen Medien und vertreten Ihre Interessen sowohl gegenüber Vertragspartnern als auch Abmahngegnern, sei es auf Aktiv- oder Passivseite.