Anwalt Schadensrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Schadensrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Schadensrecht in Heilbronn

Das Schadensrecht als eigenes, abgrenzbares Rechtsgebiet gibt es in diesem Sinne nicht. Schäden können überall auftreten, seien es Personenschäden, Sachschäden, wirtschaftliche Nachteile, fehlgeschlagene bzw. vergebliche Aufwendungen etc. Auch ist in vielen Fällen zu prüfen, ob im juristischen Sinne überhaupt ein Schaden vorliegt bzw. in welchem Umfang ein Schaden vorliegt und von welcher/welchen Person(en) dieser gegebenenfalls ersetzt verlangt werden kann.

Sollte Ihnen daher aus Ihrer Sicht ein „Schaden“ oder „wirtschaftliche Nachteile“ entstehen/entstanden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Prüfung zur Verfügung, ob Sie den „Schaden“ oder die „wirtschaftlichen Nachteile“ ersetzt verlangen können. Wir prüfen hierbei, wer als potentieller Schädiger in Anspruch genommen werden kann. Außerdem, da häufig nicht unerhebliche „Hürden“ bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vor Gericht „zu nehmen“ sind, ist es auch notwenig, die Erfolgsaussichten eines Schadensersatzprozesses zu prüfen.

Streitigkeiten über Schadensersatz sind leider in den meisten Fällen nicht mit positiven Emotionen besetzt, da es in der Regel um die Wiedergutmachung von Nachteilen geht. Es gelingt nicht immer, diese Wiedergutmachung in vollem Umfang zu erreichen. Wird allerdings nicht der Versuch der Schadenskompensation unternommen, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden „sitzen“. Wir können daher nur dringend anraten, mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen, ob die Geltendmachung eines Schadens, auch die Einreichung einer Schadensersatzklage erfolgsversprechend ist.