Versicherungsrecht

Praktisch jeder hat mit Versicherungen zu tun, ob im Rahmen der Kfz-Versicherung (Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoversicherung), der Hausrat-, der Wohngebäude-, der Feuerversicherung, im Rahmen einer Lebensversicherung oder der (privaten) Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Auseinandersetzung mit Versicherungen kann dabei in manchen Fällen von existenziellem Charakter sein.

Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten. Zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer besteht nicht immer Einigkeit darüber, wie weit und wie umfangreich der vereinbarte Schutz reicht, dies führt im Schadensfall häufig zu rechtlichen Problemen.

Das Versicherungsrecht ist in den letzten Jahren umfassend geändert/reformiert worden. Im Jahr 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz 2008 in Kraft getreten, das seit dem 01. Januar 2009 für alle Verträge, also auch für die sogenannten Altverträge, gilt. Dennoch „lauern“ im Versicherungsrecht auch viele „Fallstricke“ für den Versicherungsnehmer wie Ausschlussfristen oder Obliegenheiten.

Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten rund ums Versicherungsrecht.

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