Anwalt Werkvertragsrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Werkvertragsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Werkvertragsrecht in Heilbronn

… der klassische Werkvertrag ist tot, es lebe das Werkvertragsrecht!

Das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 631 ff BGB) war das Recht der Handwerker. Das Schneidern eines Maßanzuges, die Reparatur Ihres Motorrads und der Auftrag an den Bauhandwerker prägten das gesetzliche Leitbild.

Die industrielle Herstellung neuer Gegenstände wird spätestens seit der Reform in 2001 über die Regelungen des Werklieferungsvertrages nach den Vorschriften des  Kaufrechts  geregelt. Der klassische Werkvertrag existiert daher im Wesentlichen nur noch im Baurecht und für Dienstleistungen hinsichtlich derer der Arzt, Zahnarzt, Architekt, Fotograf oder Sachverständige etc. einen Erfolg seiner Dienstleistung versprochen hat.

Mit zwei Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht und zwei weiteren, überwiegend im Vertragsrecht tätigen Kollegen betreuen wir branchenspezifisch verteilt das Werkvertragsrecht.

Für medizinische und zahnmedizinische Fragestellungen ist Ihr erster Ansprechpartner Herr Kollege Gerlach . Als Bauhandwerker oder Auftraggeber ist Ihr Favorit Herr Kollege Strenkert . Auch für die Fragen aus dem Sachverständigenrecht (dem Recht der Ingenieure und Architekten) ist kanzleiintern erster Ansprechpartner mit seiner entsprechenden Fachanwaltschaft Herr Kollege Strenkert . Kfz-Reparaturfälle betreut in erster Linie Herr Kollege Schöll .

Auch im Werkvertragsrecht muss guter Rat nicht teuer sein. Häufig genügt eine fernmündliche Beratung um klar zu sehen und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Gerne können Sie über die  Kontaktseite  Ihren Sachverhalt vortragen. Falls Sie einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, senden Sie diesen bitte als Anlage mit. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen zurück.