Anwalt Vertriebsrecht Heilbronn

Vetter Gerlach Hartmann Rechtsanwälte
Vertriebsrecht
 

Ihre Rechtsanwälte für Vertriebsrecht in Heilbronn

Wer den Markt für seine Produkte oder Dienstleistungen effektiv ausschöpfen will, benötigt ein auf das jeweilige Produkt und die strategischen Zielsetzungen seines Unternehmens individuell zugeschnittenes Vertriebssystem. Erst durch den Vertrieb finden Ihre Produkte und Dienstleistungen den Weg zum Kunden. Es bieten sich dabei Gestaltungen mit festangestellten Außendienstmitarbeitern oder freien Handelsvertretern und Vertragshändlern an. Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten in Franchisesystemen sind für viele Unternehmen besonders attraktiv. Auch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen können im Einzelfall in Betracht kommen.

Das Vertriebsrecht ist kein abgegrenztes Rechtsgebiet, sondern berührt eine Vielzahl verschiedener Rechtsfragen aus unterschiedlichen Bereichen. So vielfältig wie die zu berücksichtigenden gegenseitigen Interessen sind auch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch die Konfliktpotenziale in der Praxis. Sorgfältig gestaltete und den Bedürfnissen des Einzelfalls angepasste Vertragsklauseln z. B. zu Wettbewerbsverboten, Kundenschutzklauseln, Abrechnungsmodalitäten und Beendigungsmodalitäten sind zwingende Voraussetzung jedes Vertriebsvertrages.

Das Handelsrecht enthält zugunsten des Handelsvertreters strenge unabdingbare Schutznormen, wie z. B. den Ausgleichsanspruch im Falle der Beendigung, Mindestkündigungsfristen oder den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges. Diese Ansprüche sind auf eine Vielzahl anderer Vertriebsgestaltungen analog anwendbar. Wir beraten sowohl Unternehmer als auch Vertriebspartner bei der Durchsetzung der hieraus resultierenden Ansprüche.

Vor dem Hintergrund der strukturellen Unterschiede dieser Vertriebswege und den Anforderungen des Unternehmens gilt es abzuwägen, wie Vertriebsnetze sukzessiv aufgebaut werden und welche Vertriebsform der jeweils richtige Weg ist. Hier sind wir Ihnen gerne behilflich, aber auch im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Rechte aufgrund einer bereits bestehenden Vertragsbeziehung.