Wir beraten seit vielen Jahren Kommunen in nahezu allen Themenbereichen des Verwaltungsrechts, insbesondere des Kommunalrechts. Sowohl in Fragen betreffend die innere Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften als auch bei Themenstellungen des nach außen gerichteten Handelns der Gebietskörperschaften sind wir ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Im Verwaltungs- und Kommunalrecht liegen unsere Kernkompetenzen insbesondere in den Bereichen des
- Verwaltungs- und Verfassungsrechts
- Rechts der Bauleitplanung und des Fachplanungsrechts
- des Umlegungsrechts (gesetzliches und freiwilliges Verfahren)
- gemeindlichen Vorkaufsrechts
- Rechts der Städtebaulichen Verträge
- Umweltrechts (Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrecht, Altlasten etc.)
- Staatshaftungs- und Enteignungsrechts
- Grundstücks- und Nachbarrechts
Die Gemeinde bzw. die Bürgermeister sind vielfach erste Instanz in den unterschiedlichsten Bereichen des Verwaltungsrechts, z. B. Feuerpolizei, Veranstaltungsrecht, Baurecht, Straßenrecht etc.; bei sämtlichen hier auftretenden Konflikten und Fragestellungen zielt unsere Beratung stets maßgeblich auf die Ausarbeitung schneller und tragfähiger, insbesondere gerichtsfester Entscheidungen ab.
Wir unterstützen die Bürgermeister und Gemeinderäte bei der Abfassung von komplexen Bescheiden bis hin zur Ausarbeitung und Umsetzung städtebaulicher Verträge und vertreten die Interessen der Gemeinde und ihrer Organe sowohl außergerichtlich als auch, wenn erforderlich, gerichtlich.