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Peter Strenkert Rechtsanwalt

Herr Rechtsanwalt Strenkert beschäftigt sich vor allem mit Fragen und Problemen des Architektenrechts, des Baurechts und des Immobilienrechts und kann Sie in diesen Bereichen außergerichtlich sowie auch gerichtlich unterstützen. Da eine kompetente, umfassende und überdurchschnittliche Rechtsberatung in diesen komplexen Rechtsgebieten eine besondere Spezialisierung erfordert, hat Herr Rechtsanwalt Strenkert bereits frühzeitig besondere Kenntnisse erworben und bildet sich laufend in diesen Rechtsgebieten fort.

Das Architekten-, Bau- und Immobilienrecht ist gekennzeichnet durch Situationen, in denen durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung Schwierigkeiten bzw. Schäden vermieden werden können. Schwierigkeiten bzw. Schäden, die erst gar nicht entstehen, müssen nicht gelöst bzw. nicht beseitigt werden. Im Regelfall ist es aufwendig und kostspielig, entstandene Schwierigkeiten zu lösen bzw. entstandene Schäden zu beseitigen.

Es ist daher dringend anzuraten, insbesondere bei sich abzeichnenden bzw. nicht auszuschließenden Schwierigkeiten, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Solange „das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist“, muss es nicht wieder „herausgeholt“ werden. Es besteht vielmehr in vielen Fällen noch die Möglichkeit, Veranlassungen in die Wege zu leiten, damit „das Kind nicht in den Brunnen fällt“. Bei vielen länger andauernden Vertragsverhältnissen, speziell auch im Architekten- und Baurecht, handelt es sich um dynamische Vorgänge, die durch die richtigen Veranlassungen zur richtigen Zeit beeinflusst werden können. Werden die richtigen Veranlassungen zur richtigen Zeit nicht getroffen, kann dies in vielen Fällen später nicht mehr nachgeholt bzw. korrigiert werden. Es bleibt dann nur noch die Aufarbeitung des Sachverhalts und dessen rechtliche Prüfung. Ob bzw. in welchem Umfang sodann noch wirklich Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Ansprüchen/Rechten, insbesondere vor Gericht, bestehen, ist in vielen Fällen äußerst fraglich.

Deshalb:
Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto größer ist Ihre Chance, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Geben Sie Ihrer Rechtsberatung die Chance, für Sie frühzeitig die richtigen Veranlassungen zur richtigen Zeit in die Wege zu leiten.

Karriere

2008
Verleihung des Titels Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

2001
Eintritt in die Kanzlei

2001
Zulassung als Rechtsanwalt

Studium der Rechtswissenschaften

Fachanwaltschaften

  • Bau- und Architektenrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied

Peter Strenkert 

Peter Strenkert
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Expertise
Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Inkassoverfahren

Sprachen
Deutsch, Englisch

+49 7131 8975930
strenkert@v-g-h.de
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