Anwalt Architektenrecht Heilbronn
Das Architektenrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet. Um in diesem qualitativ hochwertige Rechtsberatung erbringen zu können, sind besondere Erfahrungen und auch Kenntnisse sowohl in der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure) als auch im Bereich der Haftung der Architekten/Ingenieure erforderlich.
Die Regelungen der HOAI unterliegen einem häufigen Wandel. Nicht zuletzt deshalb haben nach unseren Erfahrungen selbst Architekten/Ingenieure häufig Fragen zur Berechnung Ihres Honorars nach der HOAI. Ebenso schwierig sind Fragen der Haftung der Architekten/Ingenieure. Hierbei ist zu beachten, dass ein beauftragter Architekt/Ingenieur nicht von vornherein für sämtliche Probleme/Mängel/Schäden im Rahmen eines Bauvorhabens haftet. Der Architekt/Ingenieur baut schließlich nicht selbst. Die Bauausführung erfolgt vielmehr durch beauftrage dritte Unternehmen. Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob der Architekt/Ingenieur für Probleme/Mängel/Schäden etc. im Bereich der Bauausführung haftet oder nicht. Sollte ein Architekt/Ingenieur allerdings falsch geplant haben, kommt eine Haftung des Architekten/Ingenieurs weitaus häufiger in Betracht.
Wir vertreten die Architekten/Ingenieure und deren Auftraggeber, sowohl in Fragen der Honorierung als auch in Fragen der Haftung. Wir kennen damit auch die regelmäßig von der jeweils anderen Partei vertretenen Standpunkte.
Gerne werden wir für Sie in den Bereichen des Architektenrechts tätig.