Um den Auftragnehmer zu einer vertragsgerechten Leistung anzuhalten, besteht die Möglichkeit hinsichtlich der Mangelfreiheit und der Rechtzeitigkeit der Leistungserbringung Vertragsstrafen zu vereinbaren. Insbesondere für die Einhaltung der Leistungszeit wird in Bauverträgen der Auftraggeberseite mit unterschiedlichsten Vertragsklausen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.