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Arbeitsrecht
Bonusanspruch: Leistungsbestimmung durch das Gericht
Die Entscheidung über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen, die sich der Arbeitgeber vertraglich vorbehalten hat, unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht sie nicht billigem Ermessen, ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich und die Höhe des Bonus ist durch das Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien festzusetzen.
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2015 – 5 Ca 1675/15
Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen
Ein Leistungsbonus, der einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung aufweist, kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden.