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Arbeitsrecht
BAG: Zur Berechnung von Mehrarbeit sind Urlaubsstunden zu berücksichtigen - Mehrarbeitszuschläge nach dem Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen.
Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21 –
Bundesarbeitsgericht: Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen.