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Pfändung
Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten ist unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert worden sind
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 16.11.2017 – IX ZR 21/17 – mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen pfändbar ist und daher in der Insolvenz zugunsten der Gläubiger verwertet werden kann.
Sozialrecht
ALG II ist grundsätzlich unpfändbar
Wie die Sozialhilfe dienen die Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB II – insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – der Sicherung des Existenzminimums und sollen daher bei den leistungsberechtigten Personen verbleiben.