Alle Beiträge zum Stichwort: Krankheit
Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung bei Rückfall nach langjähriger Alkoholabhängigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet i.S.d. § 3 Abs. 1 S 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz), wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.
Betriebsrat
Mitbestimmung über das Führen von Krankenrückkehrgesprächen
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu bejahen, wenn die Arbeitgeberin Krankenrückkehrgespräche führt, um Informationen über Krankheitsursachen zu erhalten, die sowohl zur Beseitigung arbeitsplatzspezifischer Einflüsse als auch zur Vorbereitung individualrechtlicher Maßnahmen bis zur Kündigung des Arbeitnehmers dienen.