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Urteil vom 25.08.2022 – 8 AZR 14/22 –
(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung: Bundesarbeitsgericht
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO* unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2015 – 5 Ca 1675/15
Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen
Ein Leistungsbonus, der einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung aufweist, kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden.