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Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung bei Rückfall nach langjähriger Alkoholabhängigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann verschuldet i.S.d. § 3 Abs. 1 S 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz), wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.5.2013 – 5 AZR 139/12
Entgeltfortzahlung an Feiertagen – MTV Druck
Arbeitet ein Betrieb in mehreren Schichten und beginnt eine der Schichten vor 24:00 Uhr des einen Tages und endet sie im Laufe des folgenden Tages, hat der Arbeitgeber auch für eine solche Schicht den vollen Lohnausfall zu tragen, wenn die Schicht wegen der Feiertagsruhe ausfällt. Sie fällt dann infolge des Feiertags aus, ohne dass es auf die zeitliche Lage der Schicht am Feiertag ankommt.