Alle Beiträge zum Stichwort: Gehaltspfändung
Urteil vom 25.08.2022 – 8 AZR 14/22 –
(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung: Bundesarbeitsgericht
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO* unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt.
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Lohnpfändung
Mit dem Pfändungsbeschluss ist es dem Arbeitgeber untersagt, den pfändbaren Betrag des Nettoarbeitseinkommens an den Arbeitnehmer auszubezahlen. Alle nach der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorgenommenen Zahlungen an den Arbeitnehmer entfalten gegenüber dem Gläubiger keine Wirkungen.