Alle Beiträge zum Stichwort: Leiharbeit
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2013 – 7 ABR 69/11
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Bestimmung der Betriebsgrösse im Rahmen der Betriebsratswahl
Das BAG hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs jedenfalls ab 101 Arbeitnehmern grundsätzlich zu berücksichtigen sind.
Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 02.10.2012 – 17 TaBV 48/12
Mitbestimmung bei vorübergehender Überlassung von Leiharbeitnehmern
Die Versetzung eines Leiharbeitnehmers in einen anderen Betrieb des Entleihers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats des Entleihbetriebs gemäß § 99 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). § 14 Abs. 3 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) unterscheidet nicht zwischen Versetzung und Einstellung, sondern statuiert das Mitbestimmungsrecht vor der Übernahme zur Arbeitsleistung.