Alle Beiträge zum Stichwort: Mitbestimmung
Betriebsrat
Mitbestimmung über das Führen von Krankenrückkehrgesprächen
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu bejahen, wenn die Arbeitgeberin Krankenrückkehrgespräche führt, um Informationen über Krankheitsursachen zu erhalten, die sowohl zur Beseitigung arbeitsplatzspezifischer Einflüsse als auch zur Vorbereitung individualrechtlicher Maßnahmen bis zur Kündigung des Arbeitnehmers dienen.
Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 02.10.2012 – 17 TaBV 48/12
Mitbestimmung bei vorübergehender Überlassung von Leiharbeitnehmern
Die Versetzung eines Leiharbeitnehmers in einen anderen Betrieb des Entleihers unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats des Entleihbetriebs gemäß § 99 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). § 14 Abs. 3 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) unterscheidet nicht zwischen Versetzung und Einstellung, sondern statuiert das Mitbestimmungsrecht vor der Übernahme zur Arbeitsleistung.