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Internetrecht
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Ein neues Gesetz (In Kraft ab dem 1. August 2012) sieht vor, dass kostenpflichtige Infos und Downloads künftig im Internet deutlich gekennzeichnet sein müssen. Bislang haben viele Anbieter diesen Hinweis nämlich so geschickt platziert, dass User ihn schlicht übersehen haben („Abofallen im Internet“).
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.09.2015 – 4 U 99/14
Zur AGB- Klausel: „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“
Die Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetversandhändlers unzulässig, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt.