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Sozialrecht
ALG II ist grundsätzlich unpfändbar
Wie die Sozialhilfe dienen die Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB II – insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld – der Sicherung des Existenzminimums und sollen daher bei den leistungsberechtigten Personen verbleiben.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015 – 1 AZR 938/13
Benachteiligung wegen Behinderung bei Sozialplanabfindung
Eine unmittelbar an das Merkmal der Behinderung anknüpfende Bemessung einer Sozialplanabfindung darf schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht benachteiligen. Anderenfalls ist sie unwirksam.